
Artefaktprüfung und Homogenitätsprüfung bei Film-Folien-Systemen und Speicherfoliensystemen
Artefaktprüfung bei Film-Folien-Systemen und Speicherfoliensystemen in Anlehnung an die in der QS-Richtlinie vorgenommenen Änderungen. (gilt nicht für Mammographie)
In der QS-Richtlinie sind die Zeitabstände für eine regelmäßige Prüfung festgelegt. Es wird eine Artefaktprüfung 3 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme gefordert.
Eine regelmäßige Homogenitätsprüfung wird gefordert.
Weiterlesen

Die erforderlichen Prüfungen nach der Röntgenverordnung sind Sie als Betreiber einer Röntgenanlage zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Nutzen Sie den Vorteil unseres spezialisierten Fachwissens und lassen Sie sich von uns ein auf Ihre Röntgenanlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Angebot mit Konstanz-Prüfungen anbieten.
Was wir für Sie übernehmen:
Bereitstellung der für die Prüfungen erforderlichen Messmittel
Bereitstellung neuer Informationen zum Thema Konstanzprüfung
Bereitstellung neuer Informationen zum Thema Vorschriften
Empfehlungen für Systeme die noch keiner eindeutigen Prüfungsnorm unterliegen
Erklärungen zu den Kommissionsempfehlungen der Ärztekammer
Erstellung der Prüfprotokolle
Festlegung neuer Bezugswerte
Prüfungen in dem erforderlichen bzw. gewünschten Umfang
Zusammenstellen der Unterlagen bei Anforderung durch die Ärztekammer
Zustandsmitteilung nach erfolgter Prüfung
Weiterlesen

Wir führen die Abnahme- und Konstanzprüfungen an Befundung Monitore der unterschiedlichsten Hersteller auf Basis der DIN 6868-57 und DIN 6868-157 Normen durch:
DIN 6868-57
Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten
Diese Norm beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören Schwarzweiss- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:
PACS
Projektionsradiographie (auch DSA und DL)
Computertomographie
Nuklearmedizin
Magnetresonanztomographie
Ultraschall
Weiterlesen

Beispielbilder defekter Schutzkleidung
Strengere Vorgaben für Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung!
DIN 6857-2 Röntgenschürzen und Röntgenschutzleidung Prüfung
erstmalig regelt eine Norm in Deutschland die regelmäßige Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Röntgenschutzkleidung, welche dem Schutz Strahlenanwender der gegen Röntgenstrahlung mit Röntgenröhrenspannungen bis 150 kV in der medizinischen Radiologie dient.
Die DIN-Norm 6857-2 legt Prüfverfahren, Kennmerkmale und Prüffristen fest.
„Richtig gekleidet– ist gut geschützt bei Röntgenuntersuchungen“
Weiterlesen

Grenzwert für die Linsendosis stark abgesenkt
Der Grenzwert für die Linsendosis wurde von 150 mSv auf 20 mSv pro Jahr sehr deutlich abgesenkt.
Problematisch wird dies nur bei Interventionen.
Hier lässt sich der Wert aber durch den richtigen Einsatz patientennaher Schutzmaßnahmen in Verbindung mit einer geeigneten Strahlenschutzbrille einhalten.
Die Messstellen, die bisher Prüfplaketten und Fingerringdosimeter geliefert haben, stellen auch Linsendosimeter bereit.
Hilfreich können hier auch Echtzeitdosimeter sein, die die Exposition während der gesamten Untersuchung überwachen und anzeigen.
Die Konstanzprüfungen werden gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.
Ihre Vorteile:
Geringe Investitionen in Messmittel
Investitionen in Ausbildung entfallen
Klare Regelung der Verantwortung
Minimaler eigener Zeitaufwand
Reparaturaufwendungen für Messmittel entfallen
Planbare Kosten
Sammlungen der Prüfungsanforderungen entfallen
Terminüberwachungen entfallen
Vorschriftensammlungen entfallen
Konstanzprüfung aus einer Hand.
Wo hochwertige Technik benötigt wird sind wir als Komplettanbieternetzwerk und Partner des Vertrauens immer den Bedürfnissen unserer Kunden verpflichtet.

Nach der Röntgenverordnung musste jedes Gerät 2 Wochen vor Inbetriebnahme angezeigt werden.
In den vielen Fällen waren die Aufsichtsbehörden sehr entgegenkommend und haben lediglich
verlangt, dass Datenblätter und Strahlenschutzplan zu diesem Zeitpunkt vorliegen mussten. Der
Sachverständigenbericht konnte dann am Tage vor der eigentlichen Inbetriebnahme eingereicht
werden. Damit kam es nicht zu einem Stillstand einer betriebsbereiten Anlage. Ob dies nach der
neuen Regelung mit deutlich verlängerter Anzeigefrist noch ähnlich abläuft sollte jeder Betreiber
frühzeitig mit seiner Behörde abklären.
Die Konstanzprüfungen werden gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.
Ihre Vorteile:
Geringe Investitionen in Messmittel
Investitionen in Ausbildung entfallen
Klare Regelung der Verantwortung
Minimaler eigener Zeitaufwand
Reparaturaufwendungen für Messmittel entfallen
Planbare Kosten
Sammlungen der Prüfungsanforderungen entfallen
Terminüberwachungen entfallen
Vorschriftensammlungen entfallen
Konstanzprüfung aus einer Hand.
Wo hochwertige Technik benötigt wird sind wir als Komplettanbieternetzwerk und Partner des Vertrauens immer den Bedürfnissen unserer Kunden verpflichtet.
Der Röntgenpass diente in den letzten Jahren dazu den Arzt auf bereits erfolgte Voruntersuchungen
hinzuweisen. Dieses Vorgehen wird im neuen Strahlenschutzrecht nicht mehr erwähnt. Es ist daher
aus rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig einen solchen Pass auszufüllen oder auszuhändigen.
Trotzdem wird es für viele Patienten weiterhin von Bedeutung sein einen solchen Pass zu führen.
Hier wird man als Klinik oder Praxis entscheiden müssen wie man damit umgeht
Die Konstanzprüfungen werden gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.
Ihre Vorteile:
Geringe Investitionen in Messmittel
Investitionen in Ausbildung entfallen
Klare Regelung der Verantwortung
Minimaler eigener Zeitaufwand
Reparaturaufwendungen für Messmittel entfallen
Planbare Kosten
Sammlungen der Prüfungsanforderungen entfallen
Terminüberwachungen entfallen
Vorschriftensammlungen entfallen
Konstanzprüfung aus einer Hand.
Wo hochwertige Technik benötigt wird sind wir als Komplettanbieternetzwerk und Partner des Vertrauens immer den Bedürfnissen unserer Kunden verpflichtet.