NDTMED Röntgentechnik

Strahlenschutzgesetz

Neuigkeiten im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) werden umfangreiche Regelungen, die notwendige Bildqualität sicher zu stellen und unnötige Expositionen zu vermeidet, in der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht umgesetzt.

Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind Radiologen nicht nur verpflichtet, nachteilige Auswirkungen einer unbeabsichtigten Exposition (nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) als „Vorkommnis“ definiert) einzudämmen.

Vielmehr müssen sie schon im Vorfeld sicherstellen, dass Vorkommnisse vermieden und erkannt werden.

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz steht der Strahlenschutzverantwortliche in der Pflicht, zu handeln.

Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die erforderlichen systematischen Überprüfungen und Auswertungen entsprechend vorzunehmen und diese gegenüber der zuständigen Ärztlichen Stelle zu dokumentieren.

In der medizinischen Bildgebung können unvorhergesehene Überexposition zu bedeutsamen Ereignissen führen und sind somit meldepflichtig.

Für Radiologen ist ein Dosismanagementsysteme (DMS) die Lösung. Die Anforderungen nach §85 des neuen Strahlenschutzgesetzes lassen sich nur mit einem Dosismanagement-System sinnvoll erfüllen

Das Dosismanagementsystem (DMS) ist sinnvoll für Betreiber von Röntgeneinrichtungen, damit die Röntgeneinrichtungen ordnungsgemäß nach neuem Strahlenschutzrecht (StrlSchG) betrieben werden.

Eine Software-Lösung für das Dosismanagementsystem (DMS) ist die professionelle Umsetzung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Überwachung der applizierten Dosis mit einfacher Bedienung.

Die Daten der applizierten Dosis werden direkt aus dem PACS-System aus dem (DICOM HEADER) in das Dosismanagementsystem (DMS) importiert.

Für die in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geforderte Dokumentation, Optimierung und Standardisierung der medizinischen Strahlenexposition haben wir eine effiziente Lösung

iQ-DOSE ermöglicht die automatische Überwachung und Dokumentation der während bildgebender Verfahren angewendeten Strahlendosis und erstellt automatische Überdosierungsbenachrichtigungen, damit medizinische Einrichtungen sofort erforderliche Maßnahmen ergreifen und gesetzliche Anforderungen erfüllen können.

Automatische Überwachung

iQ-DOSE kann mit jedem PACS und RIS verbunden werden und prüft eingehende DICOM-Daten auf strukturierte Strahlendosisberichte (RDSR). Anschließend vergleicht es die gemeldeten Dosiswerte mit vordefinierten Grenzwerten.

E-Mail-Benachrichtigung

Falls eine Überdosierung festgestellt wird, informiert iQ-DOSE den Benutzer (z. B. den Strahlenschutzbeauftragten) unverzüglich per E-Mail. Neben diesen Benachrichtigungen werden auch regelmäßig Statusberichte gesendet, um Überdosierungsereignisse zu verfolgen

Rechtskonformität

Jede beabsichtigte oder unbeabsichtigte Überdosierung kann aus rechtlichen und qualitätssichernden Gründen einfach dokumentiert werden. Wenn zu viele Überdosierungsereignisse auftreten, muss der Strahlenschutzbeauftragte möglicherweise die örtlichen Behörden informieren.

IQ-DOSE-Monitor

iQ-DOSE vergleicht die Parameter der empfangenen strukturierten Strahlungsdosisberichte mit den voreingestellten Dosisgrenzwerten. Der Dosismonitor listet dann die Auswertungsergebnisse aller durchgeführten Studien auf, die die verschiedenen Überdosierungsstufen farbcodiert anzeigen.

Begründung Überdosierung

Wenn eine Überdosierung / Vorkommnis auftritt, ist es hilfreich, die Gründe zu dokumentieren, die zu der Überdosierung geführt haben. Mit iQ-DOSE können Sie eine Begründung angeben, indem Sie freien Text verwenden oder erstellte Textmakros auswählen

Periodische Statusberichte

- Automatische Dosisstatusberichte helfen Ihnen, alle Überdosierungsereignisse nachzuverfolgen. Sie entscheiden, ob Sie diese täglich, wöchentlich oder einmal im Monat erhalten
  möchten und wer diese E-Mails erhält.

- Automatisierung der Dosisdokumentation

- Berücksichtigt nationale Gesetzesvorgaben

- Hersteller- und geräteunabhängige Software

- Nahtlose Integration

- Jederzeit erweiterbar um neue Modalitäten

- Transparenz über einzelne und kumulative Patientendosen

- Aufbereitung der Daten

- Dokumentation der gemessenen Diagnostische Referenzwerte (DRW)

- Meldung des Vorkommens auf digitalem Weg

Interesse geweckt?

NDTMED berät Sie gerne ganz unverbindlich für eine auf Sie zugeschnittene Lösung im Bereich digitales Röntgen.

    Wir beraten Sie gern zu dem Thema Qualitätssicherung beim Röntgen.

    Bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Konstanzprüfung durchzuführen.

    Diese Prüfung ist ein Teil der Anwendung und fällt unter den Begriff „technische Durchführung“

    (§ 24 Abs. 2 RöV, § 30 RöV).

    Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind,

    welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind.

    Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

    Anfrage von der Kontaktseite der NDTMED Röntgentechnik

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    Fragen in der technischen Röntgendiagnostik

    Wir haben jahrelange Erfahrung bei Konstanzprüfungen / Abnahmen / Beratungen bei Fragen zur Qualitätssicherung der Ärztliche Stellen im Bereich Röntgen.

    Wir bieten Ihnen eine kosteneffektive und professionelle Abwicklung für nahezu alle Röntgenanlagen am Markt.

    Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Betreuung Ihrer Anlagen.

    Adresse

    NDTMED Röntgentechnik
    Raiffeisenstrasse 1
    D-67294 Ilbesheim

    +49 (0) 6355 / 86 39 2 75
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