NDTMED Röntgentechnik

Warum Konstanz-Prüfung?

Die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der Konstanz Prüfungen an ärztlichen Röntgendiagnoseeinrichtungen und Befundung Monitore stellt eine unabdingbare Voraussetzung an röntgendiagnostischen Systemen dar.


Die gesetzlich vorgeschriebenen Konstanz-Prüfungen sollen dem Anwender von röntgendiagnostischen Geräten die Sicherheit geben, den einmal erreichten qualitativen Standard seiner Bildergebnisse zur Diagnostik auf unverändert hohem Niveau zu halten oder mögliche Veränderungen der Bildaufzeichnungen sofort zu erkennen.

Durch eine regelmäßige Konstanz-Prüfung können mögliche Veränderungen am Zustand der Geräte, der Aufzeichnungssysteme und der Verarbeitungseinrichtungen sehr schnell und in ihrer Tendenz erkannt werden, bevor sich Auswirkungen auf die Bildqualität und den Strahlenschutz bei den Patientenaufnahmen ergeben.

Die Konstanz-Prüfung ist von dem Betreiber der Anlage oder durch eine von ihm beauftragte Person bzw. Institution durchzuführen.


Wir erledigen die Qualitätskontrolle nach Qualitätssicherung Ihrer Röntgengeräte nach § 16 RöV und DIN 68 68- fachmännisch kompetent, schnell und zuverlässig für Sie: Qualitätssicherung beim Röntgen, Regelprüfung / Abnahme- und Konstanzprüfung

 

  • Konstanzprüfung nach DIN 6868

    Konstanzprüfung nach DIN 6868

    Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten (auf Grundlage der Abnahmeprüfung) im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und der Strahlentherapie.
  • Monitorprüfung nach DIN 6868-157

    Monitorprüfung nach DIN 6868-157

    Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben — der seit 2015 geltende Norm 6868-157. Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
  • Prüfung nach DIN 6857-2 Strahlenschutzkleidung

    Prüfung nach DIN 6857-2 Strahlenschutzkleidung

    Strahlenschutzkleidung schützt Personal, Patienten und Begleitpersonen und ist in regelmäßigen Abständen durch eine Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Tastprüfung zu prüfen.
  • Artefaktprüfung und Homogenitätsprüfung

    Artefaktprüfung und Homogenitätsprüfung

    Für Röntgen Film-Folien-Systemen und Speicherfoliensystemen ist in Anlehnung an die in der QS-Richtlinie Artefakt die jährliche Überprüfung auf Artefakte-und Homogenitätsprüfung durchzuführen.
  • Prüfung MTK Dosis-Flächen-Produkt

    Prüfung MTK Dosis-Flächen-Produkt

    Für die Dosis-Flächen-Produkt-Messgeräte (zur Bestimmung der effektiven Dosis) schreibt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung eine regelmäßige Durchführung von regelmäßigen messtechnischen Kontrollen (MTK) vor.

    • Produktvorstellung DR Detektor

      Produktvorstellung DR Detektor

      Sicherlich haben Sie sich bereits unsere Produkte angesehen und konnten sich "theoretisch" mit den technischen Details vertraut machen. Doch es geht bekanntlich nichts über einen persönlichen Eindruck. Vereinbaren Sie eine Produktvorstellung.
    • Umzugsservice und Demontagen

      Umzugsservice und Demontagen

      Wir bieten Ihnen unseren Umzugsservice von Röntgensystemen, Röntgenanlagen oder Planung des neuen Röntgenraumes zu transparent fairen Konditionen an. Wenn Sie sorgenfrei und umziehen möchten, sind wir Ihr professioneller Partner.
    • Röntgenservice, Prüfung, Reparatur, Wartung

      Röntgenservice, Prüfung, Reparatur, Wartung

      Röntgengeräte-Rundum-Service von Röntgen-, Durchleuchtungssystemen, DR Detektore, C-Bogen Chirurgische Bildverstärker, CR Speicherfoliensystemen, Entwicklungsmaschinen, inkl. Prüfung sicherheitsrelevanter Bauteile.
    • Verkauf und Röntgenanlagenberatung

      Verkauf und Röntgenanlagenberatung

      Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung für die Beschaffung des gewünschten Röntgengerätes, den Neu/Umbau, oder ihre Röntgenanlage soll ausgetauscht werden. Wir erstellen individuelle auf Ihre Anforderung zugeschnittene Vorschläge.

        Wir beraten Sie gern zu dem Thema Qualitätssicherung beim Röntgen.

        Bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Konstanzprüfung durchzuführen.

        Diese Prüfung ist ein Teil der Anwendung und fällt unter den Begriff „technische Durchführung“

        (§ 24 Abs. 2 RöV, § 30 RöV).

        Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind,

        welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind.

        Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

        Anfrage von der Kontaktseite der NDTMED Röntgentechnik

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        Fragen in der technischen Röntgendiagnostik

        Wir haben jahrelange Erfahrung bei Konstanzprüfungen / Abnahmen / Beratungen bei Fragen zur Qualitätssicherung der Ärztliche Stellen im Bereich Röntgen.

        Wir bieten Ihnen eine kosteneffektive und professionelle Abwicklung für nahezu alle Röntgenanlagen am Markt.

        Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Betreuung Ihrer Anlagen.

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